Die Straßburger städtischen Kriegsfahnen im 14. und 15. Jahrhundert

Von Paul Martin, in "
Die Hoheitszeichen der Freien Stadt Strassburg"

 

Neben dem Stadthauptbanner und der Rennfahne mit dem beidseitigen Muttergottesbild besaß die Stadt schon seit Anfang des 14. Jahrhunderts weitere Fahnen und Fähnlein in den Stadtfarben weiß mit rotem Schrägbalken.

Während jene nur beim Auszug der vollen Aufgebote „mit ganzer Macht“ entfaltet wurden, dienten diese bei kleinen „Reisen“ oder Kriegsunternehmen, die nur einen Teil der städtischen Kriegsmacht beanspruchten oder von Soldtruppen ausgetragen wurden. Diese kleinen „banner“ und „venle“ ersetzten im Laufe des 15. Jahrhunderts den Gebrauch des Muttergottesbanners und wurden allein zum Ehrenzeichen der städtischen Kriegsmacht in allen militärischen Unternehmen. Über diese Stadtfahnen unterrichtet uns ein reiches Material an schriftlichen Quellen und bildlichen Darstellungen.

Zu Anfang des 14. Jahrhunderts begegnet uns gegen 1340 zum ersten mal ein Banner des Bistums Strassburg in der Zürcher Wappenrolle, dessen Fahnendarstellung das weiße Bannerfeld mit rotem Schrägbalken und dem gezahnten, roten Schildhaupt zeigt. Eine weitere Wappendarstellung mit diesem Schildhaupt ist für Strassburg bisher nicht bekannt, sodass wir es mit einer heraldischen Sonderheit zu tun haben.

Die kriegerischen Ereignisse in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts liefern mit ihren Aufrüstungen, Kriegsaufgeboten und „Reisen“ viele Zeugnisse über das Fahnenwesen. In den Beschlüssen über die Vorbereitungen zum Kriegszug gegen den Herrn von Glères 1350 wird unter dem Zunftmeister ein Ritter zum Feldhauptmann bestimmt, der hier „Meister“ genannt wird, und dem zwei weitere, berittene Bürger zugeteilt sind:

1350. „Sygebotte und Ellenhart soellent mit dem Meister varen und sol man in ietwederen ein pfert lehenen zu Iren pferden und mag der Meister ir einen, wederen er wil, die baner bevelhen“.

Einem von beiden wurde hiermit als Fahnenträger das Banner zur Obhut anvertraut. Als die Stadt dem Kaiser gegen den Herzog von Jülich 1372 ein Hilfskorps von dreißig Glefen (je ein Ritter mit seiner taktischen Begleitmannschaft) stellen sollte, wurde bei den Bestimmungen für das Aufgebot beschlossen, außer dem Zelte für den städtischen Anführer die Stadtbanner und Fähnlein mitzuführen.

1372. „Man sol ouch daz gezelt lihen mit dem einen Knopphe, banern und venlin, und sol in zwene Knehte dar zu gewinnen ...“.

Da in diesem Falle das Aufgebot sich größtenteils aus Söldnern im Dienste der Stadt zusammensetzte, wurden die Stadtfahnen zwei Soldknechten übergeben.

Weiterhin erfahren wir aus dem Rechnungsbuch des Hugelin Süsse 1386 über die durch städtische Truppen unternommene Belagerung der Burg Löwenstein bei Weißenburg etwas über sogenannte „Blutharste“ oder Freischaren im Dienste der Stadt und über ihre Fahnen:

1386. „Item. .. 4 lib. den bluthersten und 2 sol umbe ein baner“. „.. dem 28 den. umbe zwei sper, die baner us zu steckende, item 2 lib. den bluthersten ...und 3 sol umbe ein baner den bluthersten“.

Diese Blutharste werden den eidgenössischen, sogenannten „Freifahnen“ entsprechend Feldzeichen geführt haben, die in beliebigen, vom Anführer gewählten Farben hergestellt wurden.

Dem gleichen Rechnungsbuch entnehmen wir den Namen eines „Schilters“, der als Fahnenmaler erwähnt wird.

„Item 6, lib. minus 2 sol. Andres Klamman umb mitbeher zu fenlin und von zu molende und von secken zu molende“.
„ ... Item 1. lib. 6 sol. minus z den. umb scherter zu banern und der von zu machende“.

Über das Aussehen dieser Stadtfahnen sind wir durch die Bannerdarstellung auf der Glasmalerei in der Kirche von Niederhaslach vom Ende des 14. Jahrhunderts unterrichtet. Der rote Schrägrechtsbalken erscheint in einem beinahe quadratischen weißen Felde; das Fahnentuch ist an einem Speer befestigt.

Auf dem unteren Teil der Zunftscheibe vom Ende des 14. Jahrhunderts mit dem Auszug der Zünfte, die Seupel zusammen mit den Muttergottesfahnen in Schilters Chronik abbildet, sind Fahnenträger der „Constoffeln“ dargestellt. Der vierte Berittene von links führt ein Banner mit Schwenkel, das wie die Fahnen des ersten und letzten Reiters das Straßburger Banner darstellen könnte; alle haben den über das Tuch hinausragenden Schwenkel. Leider ist die Originalscheibe heute nicht mehr vorhanden, sodass wir nicht mit Gewissheit das Stadtbanner feststellen können.

Den besten Beweis und das früheste Zeugnis für das Aussehen der damaligen Stadtfahnen, sowie für die ihnen beigemessene Bedeutung, liefern die im unteren Teil der oben schon besprochenen Initiale des „Schwörbriefes“ der Stadt Strassburg von 1399 dargestellten Krieger. Der Obere trägt außer der Beckenhaube, der „Hundsgugel“ und dem Beinharnisch, einen Waffenrock mit Schrägbalken. Er hält in der Rechten einen mit einem Fähnlein geschmückten Speer, während der Untere im langärmeligen Gewand und im Beinharnisch das kleine Banner der Stadt, das mit einem langen roten Schwenkel versehen ist, mit beiden Händen hält.


Initialen der Schwörbriefe von 1399 und 1413 im Stadtarchiv Strassburg

Diese auf einem der wichtigsten Stadtdokumente dargestellten Krieger führen die beiden charakteristischen Typen der Straßburger Stadtfahnen des 14. und 15. Jahrhunderts, das vier- oder rechteckige Banner, hier „kleines Banner“ zum Unterschied von dem Muttergottes- oder Hauptbanner genannt, und das dreieckige Fähnlein, das „venlin“ oder „venle“.

Wie die Bildquellen des 14. und 15. Jahrhunderts beweisen, konnten in Strassburg Banner und Fähnlein ohne Unterschied von Reiterei oder Fußvolk geführt werden, entgegen dem gleichzeitigen Fahnenbrauchtum der Schweiz, das streng zwischen dem Banner der Fußtruppen, dem „Rosspanner“ der Reiterei und dem Venlin der kleinen Abteilung unterschied.

Der im alteidgenössischen Fahnenwesen wohlbekannte Schwenkel kommt auf den meisten Abbildungen der Straßburger Stadtfahne des 14. und 15. Jahrhunderts vor. Als heraldische Eigentümlichkeit scheint er, gerade in Strassburg, mit dem Schildhaupt am Banner der Züricher Wappenrolle zusammenzuhängen. Der Schwenkel dürfte durch die Verlängerung dieses „Strichs“ in Stoff entstanden sein. Da alle Darstellungen jener Zeit das Fahnenblatt stets glatt, sozusagen steif zeigen, könnte man annehmen, dass die Fahnentücher mittelst einer im Schwenkel untergebrachten Eisenstange steif gehalten wurden. Dies trifft in Wirklichkeit nicht zu. Für die naive Ausdrucksweise der Maler jener Zeit war die Darstellung einer glatten Fahnenfläche notwendig, damit die Wappen nicht verschoben, sondern klar und deutlich erkennbar blieben. Außerdem ist uns unter den zahlreich erhaltenen Originalfahnen des 14. und 15. Jahrhunderts in der Schweiz keine einzige bekannt, die gesteift getragen worden wäre und nicht im Winde flattern konnte. Erst im Laufe des 17. Jahrhunderts, als an Stelle der Bemalung das seidene Fahnentuch oft durch Stickereien beschwert wurde, mussten gewisse Standarten mit einer Querstange zwischen den Stofflagen versehen werden, um das Fahnentuch stets ausgebreitet erscheinen zu lassen.

Die auf der Initiale des Schwörbriefs von 1413 dargestellten beiden Fahnen sind deutlich als Banner erkenntlich und demjenigen von 1399 gleich. Allerdings tritt eine heraldische Abweichung auf, auf die wir näher eingehen müssen. Der Schwenkel bildet hier nämlich nicht die Verlängerung des Schildhauptes, sondern setzt sich als Ausläufer des dem Beschauer zugekehrten, roten Schräglinksbalkens oben am äußeren Rande der Fahne fort. Eigentlich sollte immer die rechte Seite des Wappens der der Stange anliegenden Fahnenseite entsprechen. Infolgedessen müsste der rote Schrägbalken von der oberen Fahnenecke bei der Fahnenspitze ausgehen. Es scheint sich bei dieser Eigentümlichkeit um die eigenwillige Ausdrucksweise eines damaligen „Schilters“ oder Wappenmalers zu handeln. Gerade um 1400 stand die Heraldik in ihrer vollen Entwicklung und hatte sich noch nicht auf genau umschriebene Regeln festgelegt. Übrigens bilden solche Verwechslungen zwischen Schrägrechts- und linksbalken auch späterhin in der praktisch angewandten Wappenkunst keinerlei Seltenheiten, wie dies gerade bei Strassburg immer wieder der Fall ist.

Die gleiche Darstellungsweise findet sich auch auf den Wetterfahnen der originellen Initiale des Schwörbriefes von 1420. Die Stadtwappen sind heraldisch richtig gezeichnet; dagegen zeigen die kleinen, schwenkeltragenden Banner genau die Anordnung, wie in der Initiale von 1413.

Der am Straßburger Banner auftretende, rote Schwenkel verdient ausführlicher gewürdigt zu werden, da diese in Frankreich unbekannte Fahnenzierde in Deutschland und in der Schweiz weit verbreitet war. Basel, Zürich, Schaffhausen, Köln führten sie wie Strassburg stolz am Oberrande des Bannertuches. Die Ansichten über diese heraldische Zutat an den Ritter- und Stadtfahnen dieser Zeit sind geteilt und oft entgegengesetzt. Das fliegende Stoffband sei ein Zeichen der Erinnerung an eine auszuwetzende Niederlage oder an den Verlust eines Feldzeichens, die mit Blut reingewaschen werden müsse - so hat man die meist rote Farbe des Schwenkels gedeutet.

Nach der siegreichen Schlacht bei Murten 1476 schnitt der Herzog Renatus von Lothringen die Schwenkel an den Bannern der Städte Basel und Zürich mit dem Schwert ab zum Zeichen seiner Erkenntlichkeit gegen diese eidgenössischen Bundesgenossen. Renatus folgte wahrscheinlich einem von dem Chronisten Froissart erwähnten Brauch des altfranzösischen Rittertums: Ein Ritter wurde symbolisch zum Bannerherrn befördert, indem die Spitze seines dreieckigen Fähnleins (pennon) mit dem Schwert abgehauen wurde. Damit wurde das Fähnlein zum viereckigen Banner „et faisoient de pennons bennieres“. Die Folgen dieser Ehrung entsprachen keineswegs diesem Grundgedanken. Kaum wurde die Bannerveränderung in Zürich bekannt, als die Stadtväter die sofortige Wiederherstellung des verstümmelten Schwenkels verlangten unter der Androhung, den zurückkehrenden Truppen den Einzug in die Stadt zu verweigern. Zürich erachtete den roten Bannerschwenkel als Zeichen einer durch König Rudolf von Habsburg verliehenen Ehrung.

Grosses Panner von Zürich, datiert 1437, in der Schlacht bei Kappel geführt und zerrissen.
Schweizerisches Landesmuseum Zürich.(Höhe 1,30 m, Länge des Schwenkels 2,10 m.)

Dieses Ereignis stützt eine andere Erklärung, die den Schwenkel als ein Ehren- oder ein besonders verliehenes Hoheitszeichen deutet und ihn mit gewissen politischen oder juristischen Vorrechten in Verbindung bringt. Entwicklungsgeschichtlich scheint der Schwenkel aus dem freifliegenden, eingeschnittenen Ende der Ritter- und Lehenfahnen des 11. und 12. Jahrhunderts herzukommen, wie sie aus zahlreichen Fahnendarstellungen auf Miniaturen, Bildnereien und Siegeln bekannt sind.

Auf alle Fälle dürfte das schwenkelgeschmückte Banner im 14. und 15. Jahrhundert stets eine bevorzugte Stellung eingenommen haben. Für Strassburg besonders beweist die Darstellung des Stadtbanners mit Schwenkel auf den öffentlichen Urkunden von 1399, 1413 und 1420, eine militärisch und rechtlich hohe Bedeutung, die ihm an Stelle des wahrscheinlich nicht mehr in Gebrauch stehenden Stadthauptbanners zugekommen zu sein scheint. Die Fahnen in den rot-weißen Stadtfarben traten somit gleichberechtigt an Stelle des Marienbanners.

Durch die Bedrohung durch die kriegslustigen Fürsten und Adeligen in ihrer nächsten Umgebung sah sich die Stadt gezwungen, das städtische Kriegswesen mehr und mehr auszubauen und angeworbene Söldner einzustellen. Diese erhielten durch Ratsbeschluss 1390 ein Banner, das hoch zu Ross getragen wurde : „dem höptmanne sol man einen hengest lihen zu einer banyer.

Zwei Jahre später konnte die Stadt ihre Schlagfertigkeit mit einer taktisch und ausrüstungsmässig vollendeten Bereitschaft beweisen, und den von König Wenzel, Brun von Rappolstein und seinen Verbündeten geplanten Anschlag auf die Stadt vereiteln.

Gegen Ende des Jahrhunderts war der Gebrauch von Fahnen und Fähnlein besonders beliebt, denn beim Kriegszuge gegen das Städtchen Gemar 1396 richteten die Anführer der städtischen Truppen an den Rat die Bitte : „... auch schickent uns 200 gemalter und wo geneygeter venlin“. Diese gemalten und genähten venlin sind nichts anderes als die auf der Initiale von 1399 dargestellten, kleinen Speerfähnchen, die an den Lanzen der städtischen Reiterei flatterten. Diese Annahme wird durch einen Auszug aus der Kostenrechnung dieses Zuges gegen Gemar bestätigt

„...Item 6 lib. 15 sol. B. den. umbe side, scherer (scherter) und mitbeher zu baner, rennevenlin und spiezvenlin, zu machen in die reise“.

„...1 lib. 5 sol. 3 den. umbe spiezvenlin in die reise.“

Im gleichen Rechnungsauszug wird auch des Bannerträgers gedacht: „Item 10, sol. herrn Thomas Knechte von Endringen von der baner zu fürende“.

Beiläufig sei bemerkt, dass sich die kriegslustigen Straßburger nicht nur im Elsass und um ihre Stadt schlugen. Am 28. September 1396 nahmen 10 Ritter mit ihren Knechten und Söldnern an der unglücklichen Schlacht bei Nikopolis gegen die Türken teil. Nur Hans und Ulrich von Müllenheim sollen nach Strassburg zurückgekehrt sein.

So zogen städtische Reisige auch mit dem Kaiser 1431 nach Böhmen, wie die Straszburgische Archiv-Chronik berichtet : „ .. ritten von der Stadt Straszburg gohn Böhmen, ... und mit der Statt Straszburg auff gedonen venlin“. Da es sich nur um ein dem Kaiser zur Verfügung gestelltes Kontingent handelte, wurde das Venlin und nicht das Banner aufgetan.

In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wird häufig über die städtischen Kriegsfahnen, Banner und Fähnlein berichtet. Seit langem verbanden enge politische lind militärische Beziehungen die großen Schweizerstädte Zürich, Bern und Basel mit der Freien Stadt Strassburg. Es sei nur an die tätige militärische Unterstützung erinnert, die Strassburg den Städten Bern und Basel 1383 bei der Belagerung der Veste Wimmis leistete. Der Berner Chronist Diebold Schilling wählte sie zum Thema einer Illustration seinen wertvollen Chronik (Abb. a). Das kleine Straßburger Stadtbanner ohne Schwenkel, sowie das Straßburger Stadtwappen steht hier Seite an Seite mit den Hoheitszeichen der Stadt Basel, dem schwarzen Bischofsstab im weißen Feld.


a) Berner Schilling I, Bl. 27
b) Zürcher Schilling Bl. 188
c) Berner Schilling III, Bl. 220b
d) Zürcher Schilling Bl. 107

Die politischen Ereignisse, die den Kampf der schweizerischen Eidgenossen und ihrer Verbündeten gegen die wachsende Machtentfaltung Herzog Karls von Burgund von 1470 hervorriefen, sollten die alten Beziehungen zwischen Strassburg und den Schweizerstädten noch enger gestalten, die schließlich zwischen 1473 und 1477 besonders auf militärischem Gebiet zu vollkommenem Zusammenwirken führten.

Die berühmten Schweizerchroniken, die diese Ereignisse in Wort und Bild schildern, räumen gerade der Stadt Strassburg und ihrer kriegerischen Leistung in den Feldzügen gegen Karl den Kühnen einen ehrenvollen Platz ein. Mannschaften und Fahnen Straßburgs sind immer wieder auf das anschaulichste dargestellt.

Schon 1473 befreiten die Straßburger eidgenössische Kaufleute aus Schloss Schuttern bei Lahr, wo sie gefangen gehalten wurden. Über den Aufbruch des strassburgischen Kriegsvolkes berichtet Diebold Schilling in seiner Berner Chronik „... die hantvesten fromen lùte die von Strasburg, die denen von Bern und, andern Eidgnossen zu allen ziten vil truwen und frùntschaft erzougt hand, und zugent von stand an mit ir ufgeworfner paner und ganzer macht darzu mit iren houptbuchsen und anderem zage für die stat und slos Schuttern...“0

Das Bild zeigt den Auszug des „reisigen Gezuges“ mit flatternden Fahnen, im Hintergrunde links das in zwei Spitzen endende Fähnlein der Reiterei, im Mittelgrunde rechts das gleichartige Venlin des Fußvolkes. Voran marschieren Knechte, die den langen Spieß tragen, es folgt die mit Halbarten bewaffnete Fahnenwache und dann die Masse der Langspießer des Fußvolkes. Das gesamte Kriegsvolk ist gleichmäßig in die Stadtfarben gekleidet, die rechte Seite rot, die linke weiß.


Auszug der Strassburger Wehrmacht zur Belagerung von Schloss Schuttern 1473.
Berner Schilling III. Bl. 74. Stadtbibliothek Bern

Ein weiteres Bild, das die Unterhandlungen während der Belagerung des Schlosses Schuttern schildert, ergänzt unsere Kenntnis im Einzelnen, da im Hintergrunde ein hochrechteckiges Stadtbanner ohne Schwenkel erscheint. Auf den Zelten im Vordergrund sind Zeltfähnlein in den Stadtfarben und das große Zelt, wohl das des Anführers, hat ein Zeltfähnchen mit Schwenkel.


Die Strassburger vor Schloss Schuttern
Berner Schilling III. Bl. 75

1474 eröffneten die Straßburger mit ihren eidgenössischen Verbündeten den Feldzug gegen Karl den Kühnen durch die Belagerung von Héricourt bei Mömpelgart. Diebold Schilling schildert in einer reizenden Komposition das Lagerleben der Truppen. Im Vordergrunde versammeln sich die Halbartenträger der Fahnenwache, aus deren Mitte das Panner von Uri, das dreieckige Straßburger Venlin und rechts die Panner von Zürich, Zug und Basel ragen.


Die Eidgenossen und Strassburger im Lageer vor Héricourt 1475.
Berner Schilling III. Bl. 141b.

 

Die Stadt Strassburg hatte sich der sogenannten „Niederen Vereinigung“, die die Reichskontingente umfasste, angeschlossen. Diese führte als gemeinsames Feldzeichen (gemein venlin) die rot-weiß-roten Farben des Erzherzogtums Österreich. Daneben erscheint aber das Straßburger Fähnlin der städtischen Reiterei während der Burgunderkriege in allen bildlichen Darstellungen der Schweizer Chroniken. Gleichzeitig lernen wir hier zum ersten Male eine Trompetenfahne in den Stadtfarben kennen. Die straßburgischen Fußtruppen führten auch das hochrechteckige Fußbanner (Abb. C).


Die Reiterei Strassburgs und der "Niederen Vereinigung" trifft mit den Eidgenossen zusammen. 1475
Berner Schilling III. Bl. 184b.

Die Zuverlässigkeit der Berner Chronik wird durch die Bilder des sogenannten „Zürcher Schilling“ bestätigt, die jedoch auch einige bemerkenswerte Abweichungen bringen. Bei der Darstellung der Belagerung der Burg Hohen-Geroldseck durch die Straßburger 1473, und in dem Bilde der Belagerung von Blâmont 1475 (Abb. b, d) ist das Straßburger Banner abweichend gezeichnet, und zwar mit rotem Balken in weißem Feld, aber mit weißem Schwenkel.

Das Jahr 1475 stand für Strassburg im Zeichen stärkster militärischer Aufrüstung und Tätigkeit. Der Rat gab dem städtischen Hauptmann Hans von Kageneck für die städtischen Truppen eine „Kriegs- und Veldordnung“ mit gestrengen Fahnenartikeln, die von allen Kriegsteilnehmern beschworen werden mussten. Sie lauten.

Her Philips von Mülnheim ritter dem der Stat Straszburg venlin empfohlen ist, sol sweren sich um dem venlin recht und getruelich zu halten und ohn des houptmanns wissen und willen nyrgenthin zu ziehen Sunder das venlin uffrecht zu halten und by dem venlin das beste und meyste zü tün sondre er kan oder mag getruelich und ungevehrlich.“

Item die so zu dem venlin geordnet werden sollent sweren by dem venlin zu bliben und warzunernen obe her Philipps krank würde oder umb käme devor got sy das sie dan zu dem venlin griffen und es uffrecht haben und je einer dem ander das biete und deby auch das beste und meyste zu tun getruelich und ungeverlich“.

Item die so dem houptmann von der Stat Strasburg und der Irenwegen zugeordnet sind oder wer-dent sweren liplich zü got und den heiligen denselben houptmann oder seinen verweser der houptmaunschafft in allen dingen ...gehorsam zu sin ... und ouch von dem houptmann noch von der Statt venlin an des houptmanns bescheit wissen oder willen nit zu kommen by hoher libes stroff oder by verlust eren un güts

„... Es sol ouch niemandt ein eigen venlin haben / so sol ouch nieman kein fuchsswantz füren onedes houptmans verloub sonder es sol jeglicher warten uff der Stat venlin / und by dem houptmann deselben venlins getruelich bliben...“.

Es handelt sich um die älteste Fassung des jedem Soldaten geläufigen Fahneneides, die uns bekannt ist. Der „Fuchsschwanz“ der ohne des Hauptmanns Erlaub verboten wird, lässt sich ohne Schwierigkeit auf den an Reiterspiessen befestigten Fuchsschweif beziehen der auf zahlreichen Darstellungen vom Ende des 15. und beginnenden 16. Jahrhundert vorkommt. Dieser typisch deutsche Brauch, der sich wahrscheinlich auf die dem Fuchspelz zugeschriebenen, geheimen Kräfte zurückführen lässt, hatte wohl praktisch den Zweck, beim Stoss mit der Reiterlanze ein Sichfestrennen am Gegner zu vermeiden. Die Speerspitze konnte nicht tiefer als nötig eindringen und erlaubte dem Reiter, sie schnell wieder aus der Wunde herauszuziehen. Die bekanntesten Darstellungen des Fuchsschwanzes finden sich auf Albrecht Dürers „Ritter, Tod und Teufel“, und auf seiner Zeichnung eines geharnischten Reiters (Albertina in Wien). Für Strassburg finden sich viele Nachweise in den Holzschnitten zu Virgils Werken, die in Strassburg 1502 bei Grieninger im Druck erschienen.

Eine 1488 niedergeschriebene, städtische Verordnung für das Fußvolk ergänzt unser Wissen vom.Fahnenbrauchtum des städtischen Kriegswesens:

Auch sol man das venlin mit redlichen löten tage und nacht besetzen und es nyemen alleyn lossen ston. In dem als die houptlüt essen oder rat haben oder sloffen oder ander notdurfft pflegen, uff das / das venlin nit verwarloset werde/“.

Die Übereinstimmung der städtischen Kriegsordnung mit gleichzeitigen eidgenössischen Kriegsordnungen, zum Beispiel mit einer 1974 datierten Handschrift im Straßburger Stadtarchiv „der eydgenossen Kriegs- und Veltordnung“, bestätigt die engste Zusammenarbeit zwischen Strassburg und seinen Schweizer Bundesgenossen auch auf diesem Gebiet. Die glänzenden Siege über das burgundische Heer 1476 bei Grandson und Murten, 1477 bei Nancy, gereichten nicht nur der Disziplin und Schlagkraft der Eidgenossen und ihrer elsässischen und lothringischen Verbündeten zur Ehre, sie gehören auch zu den glorreichsten Kriegstaten der Freien Stadt und des Bischofs von Strassburg.

Ruprecht von der Pfalz, Bischof von Strassburg, hatte eine eigene Reiterschar aufgeboten, die mit der Reiterei der Stadt und der des Bischofs von Basel zusammentraf, und sich mit der Reiterei der Niederen Vereinigung zum berittenen Stosstrupp der Verbündeten gegen die Burgunder zusammenschloss. Dieses Zusammentreffen schildert Diebold Schilling in einer seiner Illustrationen: von links erscheint das hochrechteckige Banner Rupprechts von der Pfalz, daneben das von Basel sowie die entsprechenden Trompetenfahnen; im Hintergrund die Fahne Straßburgs und die der Niederen Vereinigung. Das Banner Rupprechts von der Pfalz enthält außer dem Wappen des Bistums die bayerischen Rauten und den pfälzischen Löwen, im Herzschild das Wappen der Landgrafschaft Unter-Elsass.


Die Reiterei des Bischofs von Strassburg und die Stadt Basel trifft
mit der Reiterei der Stadt Strassburg und der Niederen Vereinigung zusammen. 1476.
Berner Schilling III. Bl. 373.

In den Bildern der Schlacht bei Murten (22. Juni 1476) flattert das Straßburger Fähnlein in vorderster Linie beim Angriff auf die befestigte Stellung der Burgunder, den sogenannten „Grünen Haag“, neben der weißen Standarte des Herzogs von Lothringen mit der Verkündigung Mariä und neben denen der Niederen Vereinigung. Nach dem Kampfe wurden die Feldzeichen als Siegeszeichen auf den Lagerzelten der Burgunder aufgepflanzt; die Standarte des Herzogs von Lothringen wehte über dem Prunkzelt Karls des Kühnen.



Einzug der Eidgenossen in das vor Murten eroberte Feldlager Karls des Kühnen 1476.
Berner Schilling III. Bl. 381

Bei Grandson und Murten geschlagen, versuchte Karl der Kühne sein Glück nochmals. Er sammelte ein neues Heer in Lothringen; in der blutigen Schlacht bei Nancy am 5. Januar 1477 vernichteten die Eidgenossen mit den Lothringer und Straßburger Verbündeten endgültig die burgundische Heermacht. In dem entsprechenden Bilde Diebold Schillings erscheint wiederum im vollen Reiterangriff die Gruppe der Reiterfähnlein, in deren Mitte stolz das Straßburger Venli, weiß mit rotem Balken steht.

Das Zürcher Exemplar der „Beschreibung der Burgunderkriege“ zeigt in dem Bilde der Schlacht bei Nancy eine Variante des Straßburger Venlins: der oberen Flugseite des dreieckigen Fahnentuches ist ein roter, schwenkelartiger Streifen zugefügt. Es handelt sich um ein ungewöhnliches Aussehen der Fahne, das ich sonst nicht mehr nachweisen kann.




Links: die Verbündeten ziehen vor Blamont 1475 (Zürcher Schilling Bl. 173)
Rechts: Die Reiterei der Verbündeten bei Nancy 1477 (Zürcher Schilling Bl. 769)

Die 1477 in Strassburg gedruckte Reimchronik der „Burgundisch Hystorie“ bekräftigt in mehreren Holzschnitten und ihren inhaltsreichen Versen die Darstellungen der Schweizer Bildchroniken. Zwei dieser naiven Holzschnitte zeigen das Straßburger Fähnlein, das während des Feldlagers von Neuss 1475 neben dem auf einem Zelt aufgepflanzten Reichsbanner mit dem Doppeladler flattert (Abb. 46) und in gleicher Weise den Straßburger vor Héricourt voranweht.

Die Reihe der eidgenössischen Bildquellen schließt mit den besonders anschaulichen und genauen Illustrationen der Schilling von 1513.

Bei der Schilderung der Übergabe des Schlosses Schuttern 1473 hält der Strassburger „Venner“ hoch zu Ross das quadratische Stadtbanner mit rotem Schwenkel.


Die Strassburger vor Schuttern. 1473.
(Luzerner Schilling 1513. Bl. 78)

Das gleiche Banner fliegt stolz mitten in der Reihe der eidgenössischen „Panner“ des Fussvolkes beim Abmarsch der Verbündeten von Neuenburg 1476. Nach alteidgenössischer Sitte wurden bei der Schlachtordnung sämtliche Standes- und Städtebanner vereint und bildeten in der Mitte des „gevierten Schlachthaufens“ einen weithin erkennbaren Fahnenwald. Auf unserer Abbildung sind von links nach rechts die Banner folgender Stände und Orte wiedergegeben: Freiburg i. Ü., Glarus, Solothurn, Zug, Strassburg, Basel, Niedere Vereinigung, Niedwalden, Luzern, Uri, Zürich, Schwyz und Bern.

 


Abmarsch der Eidgenossen und ihrer Verbündeten von Neuchâtel 1476.
Inmitten der eidgenössischen Standesbanner, die Banner von Strassburg, Basel und der Niederen Vereinigung.
(Luzerner Schilling 1513, Bl. 98.)

Bei der Besetzung von Nancy und des dort aufgebauten burgundischen Lagers schildert der Künstler die uralte Kriegssitte, die Fahnen zum Zeichen der Besitzergreifung auf den Städten, Lagern oder Stellungen aufzupflanzen oder an Kirchen und Gebäuden auszustecken. Das Straßburger Fähnlein erscheint neben dem von Basel und einem liliengeschmückten Feldzeichen.

In der Schilderung vorn Abzug der Eidgenossen von St-Nicolas-du-Port und von der Schlacht bei Nancy ist das Straßburger Reiterfähnlein wieder in vorderster Linie. Sonderbarerweise erscheint hier nochmals das liliengeschmückte Feldzeichen. Man möchte an das sogenannte „penon de France“ denken, das jedoch in diesem Zusammenhang keinerlei Berechtigung hat, da der König von Frankreich weder aktiv noch persönlich in die Schlacht eingegriffen hat. Vielleicht wollte der Künstler das lothringische Feldzeichen darstellen, das sonst in keiner seiner Illustrationen vorkommt. Französische Reiter, die auf Seiten der Lothringer damals am Kampfe teilnahmen, werden wohl kaum ein französisches Nationalfeldzeichen mit ins Feld genommen haben.


Die Reiterei der Verbündeten und der Schlachthaufen der Eidgenossen beim Anmarsch in der Schlacht bei Nancy 1477
(Luzerner Schilling 1513, BI. 118.)

Schließlich sei der Vollständigkeit halber noch die Wiedergabe eines viereckigen, Straßburger Stadtbanners mit rotem Querbalken ohne Schwenkel in der Darstellung der Schlacht bei Murten erwähnt.

Mit der siegreichen Schlacht bei Nancy endete für die Eidgenossen, die Stadt Strassburg und sehe Feldzug. Stolz konnten die Siegestrophäen, auf die wir noch zurückkommen werden, in ihre Vaterstadt heimkehren; sie wurden freudig und voller Jubel von der gesamten Bevölkerung empfangen.

Gegen Ende des Jahrhunderts wurde das gute Einverständnis zwischen den Eidgenossen und der Stadt Strassburg getrübt. Der Gegensatz zwischen der Eidgenossenschaft und dem schwäbischen Städtebund spitzte sich immer mehr zu, bis er zum offenen Bruch mit König Maximilian und zum sogenannten „Schwabenkrieg“ 1499 führte.

König Maximilian stand mit der Stadt Strassburg im besten Einvernehmen, als er jedoch bei Kriegsausbruch von der Stadt Truppen und Geschütze forderte, kam die Stadt nur widerwillig diesem Wunsche nach, da Strassburg keinen Grund hatte, die bisher guten Beziehungen mit den eidgenössischen Ständen abzubrechen. Der Rat antwortete dem König:

Wann des Reiches Fähnlein aufgeht und fliegt, oder das Reich angegriffen wird, wollen wir uns gehorsam erzeigen, wie wir bis jetzt getan haben.“

Ihrer Pflicht getreu stellte die Stadt eine Hilfsschaar auf, die unter den Hauptleuten Hans Spender und Peter Museler zum Heere Heinrichs von Fürstenberg stoßen sollte. Vor dem Abmarsch beschworen die Truppen die Feldordnung des „Reysigen Gezuges“, in der es von der Fahne heißt:

Es soll ouch niemandh ein eygen venlin haben sunder warten uff der Stat venlin und by den houptluten desselben venlins getruebilich bliben und was ein from man billich tun soll und nit zu wichen noch ob zu scheiden one der houplut oder des verwesers wissen und willen by hoher libes stroff und by verlust eren und guts.“

Wie 1475 stand die Todesstrafe auf Fahnenflucht und Verlust des Fähnleins.

Am 22. Juli 1499 stieß das Straßburger Kontingent zu dem 16.000 Mann starken Heere Fürstenbergs bei Dornach (Kanton Solothurn). Ein Lager wurde errichtet und die Belagerung der Burg eingeleitet. Durch einen überraschenden Angriff der Schweizer wurde das Heer Fürstenbergs überrannt und in die Flucht geschlagen. Nahezu 3.500 Tote blieben auf dem Schlachtfeld.

Im heissen Kampfgetümmel stürzte sich Heinrich Rahn von Zürich mit dem Schwert in der Faust auf den Fahnenträger des Straßburger Fussvolkes, Arbogast von Kageneck. Den Fahnenschaft fest umklammernd, sank er verwundet zu Boden und wurde von seinem Gegner erschlagen. So zahlte Kageneck mit seinem Leben die seiner Vaterstadt Strassburg geschworene Fahnentreue.

Dieses Ereignis wählte der zeitgenössische Meister D.S. als Motiv für einen großen, dreiteiligen Holzschnitt der Schlacht bei Dornach, der durch seine Einzelheiten und Zuverlässigkeit ein wertvolles Zeitdokument ist. Im Hintergrunde spielt sich die geschilderte Eroberung der Fußvolkfahne ab, während im Mittelgrunde links im Lanzenwald der Reiterei das spitze Reiterfähnlein der Straßburger Berittenen flattert.



Die Schlacht bei Dornach 1499. Ausschnitt aus dem zeitgenössischen Holzschnitt des Meisters D.S..
In der Mitte, oben, die Eroberung des Straßburger Fähnleins.

Verfolgen wir das Schicksal dieses eroberten Strassburger „Venlins“. Nach der Schlacht verbrachte Heinrich Rahn die Fahne nach Zürich und übergab sie dem Rate der Stadt. Dann wurde sie, wie der Chronist Heinrich Brennwald berichtet, in der Wasserkirche zu Zürich als Siegestrophäe aufgehängt:

„... Und ward deren von Strasburg venli in der Wasserkilch zu Zurich und die andren paner und venli in den anderen orten offentlich uff gehenkt.

Über das genaue Aussehen dieses Straßburger Fähnleins unterrichtet eine beinahe gleichzeitige Wiedergabe in Gerold Edlibachs Kopie der Zürcher Chronik von 1506, die mit einer kolorierten Zeichnung des sogenannten „Luzerner Fahnenbuchs“ aus dem 17. Jahrhundert, heute im Schweizer Landesmuseum, sowohl in der Form als auch in der Farbgebung übereinstimmt. Diese Fahne zeigt die typische Dreieckform der Landsknechtfahnen mit abgerundeter Flugseite und kurzem Handgriff.



  

Die bei Dornach eroberte Fahne des Strassburgischen Fussvolkes.
Aquarell des „Luzerner Fahnenbuchs“ (Bibliothek des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich, Bl. 24.)

Das weiße Feld führt den breiten, roten Schrägrechtsbalken der Stadt. Am oberen und unteren Tuchende sind nächst der Fahnenstange weiße Wollpuschel angebracht, die wohl keinen praktischen oder heraldischen Zweck hatten.

Als man 1524 im Zeichen der Reformation in Zürich die Kirchen von ihrem Schmuck reinigte, wurde die Straßburger Fahne mit anderen Bannern und Feldzeichen von Breisach, Ulm und Stockach entfernt:

... ward widerum ussenthan, alls man zallt 1524 ior, da man die bilder ussen thett“.

Inzwischen aber hatten sich die Beziehungen zwischen Strassburg und Zürich wieder gebessert, sodass der Reformator Ulrich Zwingli in Anbetracht der zum Abschluss bereiten Verträge zwischen beiden Städten vorschlug, die Fahne Strassburg zurückzugeben.

Jetz vor allen Dingen denen von Straasburg ir fendle widrum heym schicken mit christenlichem Erbieten. Demnach sy um Hilf und Raadt anrueffen ...“.

Zwingli's Vorschlag wurde nicht entsprochen, die Fahne verblieb in Zürich, wo sie im Stadtzeughaus untergebracht worden war. 1697 und 1747 wird sie in den Zeughausinventaren erwähnt. Damals schon war sie mit einer französischen Hugenottenfahne aus der Zeit der Religionskriege in Frankreich verwechselt worden, sodass sie lange unter falscher Bezeichnung geführt wurde. Erst neuere, systematische Forschungen ergaben die richtige Bestimmung. Leider ist diese Fußvolkfahne nur noch als Fragment erhalten. Der Katalog des Schweizerischen Landesmuseums berichtet über sie unter K. Z. Nr. 5739:

Panner von Strassburg“ 1499: Tuch aus ehemals weißem Seidentaffet mit rotem Schrägbalken. Das obere weiße Stück fehlt, ehemals viereckig (?), die Seide aus mehreren Bahnen zusammengestückt. Von Heinrich Rahn bei Dornach erbeutet.“

Masse: 1,10 m hoch, etwa 1,24 m breit, der rote Schrägbalken 0,40 m breit. In ursprünglichem Zustande maß die Fahne etwa 1,50 m an der Stange, und etwa 2 m an der Flugseite.

Es ist die einzige Reliquie, die von den alten, strassburgischen Kriegsfahnen vor dem 17. Jahrhundert auf uns gekommen ist.

 


Fragment des Straßburger Fähnleins im Schweizer. Landesmuseum in Zürich.