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Nr. 22 - Antrag Wolf (Straßburg) und Genossen Die Kammer wolle beschließen: einen Gesetz über die Landesfarben für Elsass-Lothringen vorzuschlagen. Straßburg, den 25. Januar 1912. Wolf (Straßburg), Atzel, Burger, Donnevert, Drumm, Hinsberg, Immer, Meyer (Lützelstein), Dr. Michel, Wehrung.
Nr. 24 - Antrag Hauß und Genossen Die Kammer wolle beschließen: Die Regierung zu ersuchen, in Bälde einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Frage einer einheitlichen Landesflagge regelt. Straßburg, den 26. Januar 1912. Hauß, Collet, Delsor, Fischer, Fix, Gilliot, Dr. Hackspill, Heinrich, Dr. Heymes, Knoepfler, Kübler, Martz, Meyer (Walscheid), Dr. Müller (Thann), Dr. Müller (Saarburg), Dr. Pfleger, Remy, Dr. Ricklin, Rudolf, Dr. Schott, Wetterlé, Wiltberger. Zweite Kammer des Landtags, 33. Sitzung am 21. Mai 1912
Anträge Hauß und Genossen und Wolf und Genossen, betreffend Landesfarben und Landesflagge, Drucksachen Nr. 24 und Nr. 22
Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Müller (Thann) Abgeordneter Dr. Müller (Thann): Meine Herren ! Der Wunsch nach einer gesetzlich geregelten Landesflagge ist bereits im letzten Jahre durch den Herrn Kollegen, Abgeordneten Hauß, im Landesausschuss zum Ausdruck gebracht worden. Es ist ein berechtigter Wunsch, und wenn er heute die Gestalt eines Antrages erhalten hat, so brauche ich nicht zu betonen, was ich als selbstverständlich erachte, daß es sich auch hier nicht um eine Demonstration handelt. Was ich zur Begründung dieses Antrages hervorheben will, ist vor allem der Gedanke, daß das elsässische Volk (Abgeordneter Weber: Und lothringische ?) gewiss, das elsässische und das lothringische Volk, nach einem Wahrzeichen dessen verlangt, was es zum Teil durch unsere Konstitution erreicht und zum Teil noch zu erreichen erhofft: Ein Wahrzeichen unserer Eigenheit und unserer Selbstständigkeit ! Meine Herren ! Wenn in Altdeutschland auch innerhalb größerer Einzelstaaten, Provinzen und Städte ihre eigenen Farben und ihre eigenen Flaggen besitzen, dann glaube ich, ist es eine berechtigte Forderung, daß auch Elsaß-Lothringen ein solches Wahrzeichen erhalte, ein Wahrzeichen, das nicht etwa – ich darf das wohl betonen – einen Gegensatz bedeuten soll zu jenem Wahrzeichen, welches dem deutschen Reich als Symbol gilt, nicht einen Gegensatz zu dem, was Elsaß-Lothringen im Reiche bedeuten soll, für das Reich zu leisten und vom Reich zu erwarten hat. Aber, meine Herren, unsere Landesflagge soll nicht nur ein Symbol unserer Eigenart, sie soll auch ein Wahrzeichen unserer Einheit sein ! Lassen Sie mich hier mit energischem Nachdruck hervorheben was mir soeben von lothringischer Seite zugerufen wurde: Elsaß und Lothringen sind durch die Geschicke zusammengeschmolzen worden. Elsaß und Lothringen gehören für die Zukunft zusammen ! Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern ! (Rufe: Bravo !) Das soll zum Ausdruck kommen, wenn unsere gemeinsame Landesflagge in den Lüften weht. Deshalb möchte ich wünschen, daß unserm Antrag, dem dieses hohe Haus zweifellos einmütig zustimmen wird, seitens der Regierung Folge geleistet werde. Es ist soeben von Herrn Kollegen Abgeordneten Donnevert betont worden, daß Politik eher mit dem kalten Verstand als mit dem Herzen getrieben werden soll. Aber auch dem Gemüt darf sein Recht nicht versagt werden, und ich hoffe, daß unsere Landesflagge in dem Herzen unseres elsaß-lothringischen Volkes ein ebenso freudiges als nachhaltiges Gefühl der innigen Zusammengehörigkeit wecken wird. Meine Herren ! Die Landesflaggen haben von altersher noch eine andere Bedeutung. Sie sind ein Kriegszeichen, ich denke aber, meine Herren, daß, wenn wir heute von einer künftigen Landesflagge von Elsaß-Lothringen sprechen, wir darin nicht ein Wahrzeichen des Kampfes, sondern ein Wahrzeichen der friedlichen Entwicklung unseres Landes erblicken ! (Zuruf des Abgeordneten Peirotes: Rot !) Diese friedliche Entwicklung unseres Landes wird hoffentlich auch durch die rote Farbe nicht gestört werden. (Heiterkeit) Ein Zeichen dieser friedlichen Entwicklung soll unsere Flagge sein, damit unser elsaß-lothringisches Volk durch dieses Symbol Tag für Tag gemahnt werde, stets vorwärts schauend rastlos zu schaffen, auf daß unser Land das werde, was wir alle wünschen und erwarten ! Wenn in diesem Lichte unsere künftigen Landesfarben betrachten werden, dann glaube ich, hat unsere Verwaltung keinen Anlass, dem Wunsche, den wir aussprechen, irgendwelchen Widerspruch entgegenzustellen. Die weitere Frage, wie diese Landesflagge zu gestalten sein wird, die Frage der Auswahl und Zusammenstellung der Farben, diese Frage, glaube ich, lässt sich in einer öffentlichen Versammlung dieses hohen Hauses nicht leicht besprechen, und ich möchte deshalb den Antrag stellen, daß das Haus mit der Untersuchung derselben eine Kommission betraue, deren Vorschläge uns dann unterbreitet werden sollen. (Zuruf: Sehr richtig !) In dieser Kommission werden wohl – ich weiß, daß es gegensätzliche Auffassungen gibt -, die gegensätzlichen Auffassungen zu einer einheitlichen Lösung führen, und ich hoffe, daß gerade das Ergebnis dieser Beratungen das bekunden wird, was ich als Inhalt und Bedeutung unserer künftigen Landesflagge soeben bezeichnet habe: unsere Einheit, unsere Einmütigkeit, unseres kleinen Vaterlandes Stärke und Größe. (Beifall) Der Vorsitzende: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Wolf als Antragsteller. Abgeordneter Wolf: Meine Herren ! Es ist kein Zufall, sondern es hat tiefere Gründe, daß der Antrag oder die Anträge, die heute zur Diskussion stehen, gleichzeitig von zwei Fraktionen des Hauses gestellt worden sind, die sonst in vielen Punkten auseinandergehen. Es hängt dieses Bedürfnis und dieser Wunsch nach einer einheitlichen Landesflagge für Elsaß-Lothringen zusammen allerdings mit unserer neuen Verfassung und mit der dadurch gegebenen Steigerung unseres elsaß-lothringisches Selbstgefühles, unseres so oft verkannten und vielfach mit unrecht geschmähten elsaß-lothringischen Partikularismus. Aber man braucht nicht einmal auf unsere letzte, auf unsere neueste Verfassungsentwicklung zurückzugreifen, um zugeben zu müssen, daß, nachdem einmal durch kaiserlichen Erlass ein Landeswappen für Elsaß-Lothringen schon im Jahre 1892 geschaffen worden ist, die Konsequenz dieses Landeswappen gewesen wäre, auch eine Landesflagge für Elsaß-Lothringen zu schaffen. Und während jenes Wappen durch eine einseitige Verordnung von oben geschaffen ist, soll die Flagge durch eine gemeinsame Arbeit von unten, aus dem Volke heraus, für das Volk unter Zustimmung selbstverständlich des andern gesetzgebenden Faktors erwachsen. Durch unsere neue Verfassung, meine Herren, sind wir uns in erhöhten Masse bewusst geworden unserer Rechte im Reich, nachdem wir bisher stets loyal erfüllt haben unsere Pflichten gegen das Reich. Ich muss an dieser Stelle aufs neue betonen, daß man allmählich im Deutschen Reiche aufhören sollte, stets neue Loyalitätskundgebungen von uns zu fordern. (Ruf: Sehr richtig !) Indem wir für unsere Rechte im Reiche eintreten, bekennen wir uns eben ein für alle Mal zum Reiche in dem Sinne, wie es in einem Bundesstaate Voraussetzung bundesstaatlicher gemeinsamer Arbeit ist. (Rufe: Bravo !) Aber so sehr dieses Bekenntnis ablegen, ebenso sehr haben wir die Pflicht, in einem Bundesstaat, wie es das Deutsche Reich ist, und auf Grund der prinzipiellen Anerkennung unseres bundesstaatlichen Charakters, wie es im Artikel 6 der Reichsverfassung geschehen ist, wo es heißt: Elsaß-Lothringen gilt in einem maßgebenden Punkt der Reichsverfassung als Bundesstaat, haben wir die Pflicht, wie es mein Vorredner ja eben auch ausgesprochen hat, auch im Rahmen des Ganzen unsere Eigenart zu betonen und das Recht unsere Eigenart zu vertreten und eine Anerkennung dieses Rechtes zu verlangen. (Rufe: Bravo !) Die einheitliche Landesflagge für Elsaß-Lothringen soll unser Recht als eines selbstständigen Gebildes im Rahmen des Deutschen Reiches nach außenhin bekunden. Damit verlangen wir nicht bloß das, was sämtlichen Bundesstaaten ohne weiteres zusteht. Wir wollen aber auch auf der anderen Seite einen Zustand legalisieren, der tatsächlich sich schon von selbst herausgebildet hat, indem jetzt schon in Elsaß-Lothringen bestimmte Farben als Landesfarben gelten. Es wird sich darum handeln, diese Entwicklung in bestimmte Bahnen zu leiten und bestimmte Farben auch offiziell als Landesfarben festzustellen und, wie wir hoffen, dann auch zur Anerkennung in Elsaß und Lothringen zu bringen. (Rufe: Bravo !) Wie wir darin unsere Sonderrechte im Reiche zum Ausdruck bringen, so wollen wir auch, wie der Herr Kollege Dr. Müller gesagt hat, dadurch unsere Einheit untereinander bekunden. Gerade die letzten Vorgänge haben ja gezeigt, daß, wenn wir uns auf unsere Heimat besinnen, wenn wir uns fester in unseren Heimatboden versenken wollen, die Gefahr besteht, daß Elsaß und Lothringen wieder auseinanderfallen, daß hier und dort ein besonderer Partikularismus in die Erscheinung tritt. Da tut es Not, daß wir uns eint, daß wir uns bewusst sind, daß die Geschichte uns zu einem gemeinsamen Staatsganzen zusammengeschweißt hat, und daß unsere Pflichten innerhalb dieses Staatsganzen dieselben sind, und wir darum auch den Versuch machen müssen, ein einheitliches Staatsgefühl in Elsaß-Lothringen sich herausentwickeln und herausreifen zu lassen. Wenn man uns entgegenhalten sollte: Ihr Elsaß-Lothringer seid ja noch kein selbstständiger Bundesstaat, ihr seid ja noch Reichsland, ihr sollt sogar, wenn ihr nicht brav seid, eine preußische Provinz werden, dann werden wir kaltlächelnd erwidern: Auch die preußischen Provinzen haben im Rahmen des Königreiches Preußen ihre eigene Landesfarben. Somit kann auch ein Chauvinist rheinisch-westfälischer Prägung uns das Recht auf eigene Farben nicht absprechen. Meine Herren ! Glauben Sie ja nicht, daß ich damit Elsaß-Lothringen den Weg in das Königreich Preußen bahnen will. (Heiterkeit) Wir sind darin alle einig, daß wir nicht auf Grund unserer selbstständigen Stellung im Reiche eine besondere Landesflagge fordern dürften. Man kann vielleicht einwenden, es existiere bereits durch kaiserliche Verordnung eine Dienstflagge für die Landesbehörden, und man könnte uns vielleicht nahe legen, diese Dienstflagge zur Landesflagge, zur Nationalflagge – ich bitte das Wort nicht mißzuverstehen – zur Nationalflagge Elsaß-Lothringen zu erheben. Da muss ich darauf hinweisen, daß auch für das Reich eine Dienstflagge besteht, die sich aber nicht deckt mit der deutschen Nationalflagge. Wir würde es daher ablehnen müssen, wenn uns die Landesdienstflagge etwa als Landesflagge aufoktroyiert oder anempfohlen werden sollte. Wir verlangen und wir fordern, daß die Farben, die wir als unsere Landesfarben anerkennen und lieb gewinnen sollen, in den wir die Einheit und die Freiheit unseres Landes repräsentiert sehen wollen, aus gemeinsamer Verständigung unserer Volksvertretung hervorgehen. Darum stimme ich meinerseits dem Antrage der Vorredner bei, daß die Frage, die in den beiden Anträgen im wesentlichen im gleichen Sinne behandelt ist, einer zwölfmitgliedrigen Kommission zur weiteren Bearbeitung zugewiesen werden Meine Herren ! Ich schließe mit der Hoffnung, daß dieser unserer bescheidenen und berechtigten, die geltenden Verfassung in keinem Punkte verletzenden Forderung, auch seitens der Regierung das Maß von Wohlwollen entgegengebracht wird, das wir in einer so eminent elsaß-lothringischen Frage von der elsaß-lothringischen Regierung wohl erwarten dürfen (Lebhafter Beifall) Der Vorsitzende: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Weber Abgeordneter Weber: Meine Herren ! Mer welle bliewe, was mer sénn ! (Heiterkeit) Und von dem Gesichtspunkte aus ist es bloß mit Freuden zu begrüßen, dass die uns vorliegenden Anträge gestellt worden sind. Sie haben vielleicht vermisst, dass wir Lothringer nicht mitgemacht haben, aber weit gefehlt, meine Herren. Es hatte seinen Grund darin, dass wir uns gefreut haben, wie andere das für uns taten, und wir bloß das Vergnügen haben mitzumachen. Meine Herren ! Es muss auch, ich weiß nicht, ob der Herr Vorredner das hervorgehoben hat, nicht nur unsere Einigkeit durch spezifisch elsass-lothringische Farben hervorgehoben, sondern auch unser Selbstbewusstsein muss gehoben werden, wenn wir auch durch die uns aufoktroyierte unvollkommene Verfassung noch nicht dasjenige Maß von Selbstständigkeit erworben haben, das uns hätte zugeteilt werden sollen. Dann aber ist es, glaube ich, keine Überhebung, wenn wir für ein größeres Maß von Selbstbewusstsein eintreten mut allen uns zu Gebote stehenden Mitteln, (Zustimmung) und dabei auch einige kleine Spezialliebhabereien auf ihre Rechnung kommen. Gerade so gut wie die Preußen ihre Farbe haben – wer kennt nicht das bekannte Lied ? – dürfen wir Elsass-Lothringer auch unsere Farben haben, und die müssen nach außen hin bekannt und hochgehalten werden. (Beifall) Denn wie die Dinge zurzeit liegen, ist es ein noch etwas chaotischer Zustand, in dem wir uns bewegen. Wenn nunmehr den Anträgen wird entsprochen werden – was außer Zweifel steht -, dann haben auch wir unsere Farben. Und jedermann nach außen soll sie würdigen und entsprechend ehren als Wahrzeichen eines gesunden Menschen- und Volksstammes, der heißt „Elsass-Lothringer“. (Lebhafter Beifall) Ich ergänze soweit nötig den Kommissionsvorschlag der Herren Vorredner dahin, dass ich beantrage, eine Kommission von zwölf Mitgliedern einzusetzen. (Beifall) Der Vorsitzende: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Peirotes. Abgeordneter Peirotes: Meine Herren ! Ich möchte nicht den Ton der Skepsis in die Verhandlungen eintragen, obwohl manche Äußerungen, die hier gefallen sind, eine solche geradezu herausfordern. Ich will Sie in Ihrem Vergnügen nicht stören. (Heiterkeit) Wir treten Ihren Anträgen bei auf die Schaffung einer Landesfarbe. Wir haben nichts dagegen einzusetzen, obwohl wir nicht einsehen können, dass zur Bestimmung dieser Landesfarbe eine Kommissionsberatung notwendig ist. Das scheint uns ein bisschen zu viel des Aufwandes. Ich meine, wir brauchen gar nicht weit zu suchen. Rot-Weiß. Schwarz werden selbst die Herren vom Zentrum nicht wünschen, obwohl ihnen schwarz lieber sein wird, als uns. (Heiterkeit) Aber sie selbst werden diese Farben nicht wünschen. Und Rot allein werden sie auch nicht haben wollen. (Heiterkeit) Das wäre unser Vorschlag, den wir zu machen Ihnen in der Lage wären. So bleiben wir also doch beim guten alten, bei den auf uns überkommenen Farben Rot-Weiß. Rot, die Farbe der Liebe, Herr Professor, (Heiterkeit) und nicht, wie Sie meinen, des Kampfes. Und weiß ist die Farbe der Unschuld. Unschuldige Leute sind wir. (Heiterkeit) Also, ist das die Fahne, die uns zusteht. Ich meine, wir brauchen keine weitere Kommissionsberatung. Wir können einfach beschließen, dass wir rot und weiß als unsere Landesfarben wünschen. (Lebhafter Beifall) Der Vorsitzende: Weitere Redner sind nicht vorgemerkt. Die Diskussion ist also geschlossen. Ich lasse nunmehr über die zwei Anträge Hauß und Wolf, welche dasselbe bezwecken, abstimmen. Die jenige, welche für diese Anträge sind, mögen sich von Ihren Sitzen erheben ! (Geschieht) Die Anträge sind angenommen. Nunmehr liegt ein Antrag vor, diese ganze Frage einer zwölfmitgliedrigen Kommission – soll das eine Spezialkommission sein ? (Pause) - zu überweisen, Diejenige, welche für eine zwölfmitgliedrige Kommission sind, mögen sich von Ihren Sitzen erheben ! (Geschieht) Angenommen. Die Kommission wird sich später konstituieren. Wir werden jetzt in unserer Tagesordnung fortfahren. Zweite Kammer des Landtags, 36. Sitzung am 5. Juni 1912 Wahl der Kommission zur Vorberatung über die Anträge, betreffend Landesfarben und Landesflagge. Der Vorsitzende: Hierzu sind folgende Vorschläge gemacht: Der Kommission sollen angehören die Herren Abgeordneten: Delsor, Hauss, Kübler, Dr. Müller (Thann), Wetterlé, Bourger (Busendorf), Schlumberger, Weber, Martin, Peirotes, Drumm und Hinsberg. Erhebt sich Widerspruch ? (Pause) Nicht der Fall. Somit ist die Kommission gewählt.
Zweite Kammer des Landtags, 42. Sitzung am 25. Juni 1912 Bericht der Spezialkommission zur Vorberatung der Anträge Wolf und Genossen und Hauß und Genossen, betreffend Landesfarben und Landesflagge, Der Bericht – Drucksachen Nr. 265 – ist erstattet durch Herrn Abgeordneten Dr. Müller (Thann). Die Spezialkommission ist zu folgenden Vorschlägen gekommen:
„1. Die Regierung zu ersuchen, der Frage der Einführung einer einheitlichen
Landesflagge näher zu treten“
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Müller (Thann). Abgeordneter Dr. Müller (Thann): Meine Herren ! Dem Berichterstatter Ihrer Kommission gereicht es zu besonderen Freude, konstatieren zu können, dass der Wunsch, der gelegentlich der ersten Lesung hier ausgesprochen wurde: es möge in der Fahnenfrage völlige Einmütigkeit erzielt werden, was Ihre Kommission betrifft, in Erfüllung gegangen ist. Die Frage, um die es sich heute handelt, hat eine dreifache Seite: eine politische, eine heraldische, eine rechtliche. Die politische Seite der Frage ist gelegentlich der ersten Lesung genugsam gewürdigt worden. Wir wünschen eine Landesflagge als Symbol und Ausdruck unserer Eigenheit und unserer Einheit. (Rufe: Bravo !) Dieser Gedanke hat in der Kommission einen einmütigen Widerhall gefunden. Wir wünschen eine Landesflagge – das ist in der Kommission ebenfalls zum Ausdruck gekommen – nicht etwa in dem Sinne eines Protestes gegen die Reichsflagge; wir wünschen sie nicht in dem Sinne einer Loslösung vom Reiche, wie es von gewisser Seite insinuiert worden ist; wir wünschen sie in demselben Sinne, in dem auch andere deutschen Bundesstaaten ihre Landesflagge besitzen. Das Recht, das ihnen zusteht, wird, so glauben wir, auch uns zugestanden werden können. (Rufe: Sehr richtig !) Die praktische Lösung der Frage, in welcher Weise unsere Landesflagge insbesondere den Gedanken unserer Einheit, der engen Verbrüderung von Elsass und Lothringen, zum Ausdruck bringen sollte, war der Kommission überlassen worden. Nun, meine Herren, Ihre Kommission hat sich redlich bemüht, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Sie hat zuerst in ihrer Majorität ihre Zustimmung einer Lösung gegeben, der ich persönlich nicht unsympathisch gegenübergestanden habe. Von Seiten der Herren aus Lothringen war der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte den zwei Farben rot und weiß, die traditionsmäßig seit einer Reihe von Jahren als die elsässischen und zum Teil als die elsass-lothringischen Farben gegolten haben, die goldene beziehungsweise gelbe Farbe als die spezifisch lothringische hinzugefügt werden. Das konnte in der Weise geschehen, dass die gelbe Farbe parallel den zwei andern beigegeben wurde, sodass wie eine dreifarbige, eine weiß-rot-gelbe Flagge erhalten hätten. Bei einer zweiten Lesung hat indessen der Vorschlag, auf der rot-weißen Flagge das lothringische Kreuz in der Weise anzubringen, wie Sie es hier (auf die an der Wand angebrachte Flagge weisend) ausgeführt finden, die einstimmige Zustimmung der Kommission erhalten. Ich sage einstimmige Zustimmung: damit hat sich unser Wunsch verwirklicht, ein Symbol zu schaffen, das wir alle, Elsässer und Lothringer, als den Ausdruck unserer Zusammengehörigkeit betrachten könnten. Die Kommission schlägt Ihnen vor, diese Lösung auch im Plenum anzunehmen. – Ich möchte nur noch auf ein Detail hinweisen: Das Exemplar, das Sie hier vor sich sehen, schein mir in den Proportionen noch nicht ganz dem zu entsprechen, was wir wünschen. Das lässt sich aber leicht verbessern! – Den Herren aus Lothringen möchte ich es überlassen, die Frage ob das lothringische Kreuz geeignet ist, den lothringischen Gedanken zu vertreten, eingehend zu beantworten. (Ruf: Bravo !) Ich komme auf die dritte Seite der Frage, das ist die rechtliche. In der Kommission wurde sie von dem Herrn Vertreter der Regierung berührt, und auf Grund seiner Ausführungen ist Ihre Kommission darin übereingekommen, die Anträge die gestellt worden waren, zusammenzulegen und etwas anders zu formulieren. Es frägt sich vor allem, wem die Verleihung der Landesflagge zukommt. Es haben sich gewichtige Stimmen erhoben, die überhaupt der Frage eine rechtliche Seite absprechen: Nicht die Einführung einer Landesflagge, sondern die Dienstflagge sei eine Sache des öffentlichen Rechtes. Wie dem aber auch sein mag, ich glaube, meine Herren, es wird allen berechtigten Momenten Rechnung getragen, wenn unsere Landesfahne einerseits dem ausgesprochenen Wunsche unserer Landesvertretung und andererseits einem feierlichen Akt der landesherrlichen Autorität ihren rsprung verdankt. Nehmen Sie daher die doppelte Resolution Ihrer Kommission an, dann wird, so wollen wir hoffen, recht bald unsere Landesflagge uns allen in Wirklichkeit das sein, als was wir sie alle herbeiwünschen, das Wahrzeichen unserer Eigenheit, ein Mahnruf zu ernster friedlicher Arbeit. (Lebhafter Beifall) Der Vorsitzende: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Weber. Abgeordnete Weber: Meine Herren ! Die echten Lothringer haben im allgemeinen keinen Grund, unzufrieden zu sein mit den Vorschlägen Ihrer Fahnenkommission, abgesehen von einigen krankhaften Naturen, die niemals zufrieden zu stellen sind. Wir kümmern uns nicht um solche, die planlos umherpendeln, ohne jemals dazu zu kommen, eine eigene Meinung zu haben. Abgesehen von solchen Leuten, glaube ich, dass der Vorschlag der Kommission in Lothringen den allgemeinen Beifall finden wir. Diese ewig Pendelnden werden vielleicht den Versuch machen, uns plausibel vor Augen zu führen, das heutige Deutsch-Lothringen sei ja gar nicht das frühere Herzogtum Lothringen? Es hätten die Territorien des heutigen Deutsch-Lothringen bloß einen losen Zusammenhang mit dem früheren herzoglich-lothringischen Staatsgebilde. Meine Herren ! Auf solche geographischen Kniffeleien wollen wir kein weiteres Gewicht legen. Die Unzufriedenen bilden eine Rasse für sich, das dürfen wir niemals vergessen, und die werden stets an allem und überall zu nörgeln finden. Die ewig Nörgelnden sollen aber bei uns nicht auf ihre Rechnung kommen. Das heutige Gebiet von Deutsch-Lothringen bildet zu seinem allergrößten Teile einen integrierenden Bestandteil des früheren herzoglich-lothringischen Gebietes, (Zustimmung) mit Ausnahme einiger Fürstentümer, Grafschaften, Herrschaften und Enklaven der Bistümer sowie der freien Reichstadt Metz und dergleichen. Wenn wir nun einmal die geschichtlichen Ereignisse, welche auf uns ihren Einfluss ausgeübt haben, betrachten, so sehen wir, dass wir in Lothringen, soweit das Territorium in Frage kommt, Nachfolger der früheren Lothringer unter der Herrschaft der Herzöge sind. (Zustimmung) Der Vorschlag der Kommission geht dahin, dass die Flagge die Farben rot-weiß in wagrechter Anordnung mit dem lothringischen goldenen, beziehungsweise gelben Kreuz in der heraldisch rechten Ecke des roten Feldes enthalte. Das lothringische Doppelkreuz kommt schon im 15. Jahrhundert in der landsmännischen Heraldik vor, und ich freue mich, dass der Vorredner, Herr Kollege Dr. Müller, es mir überlassen hat, die Historik des lothringischen Kreuzes zu erörtern, soweit dieselbe in den Rahmen der heutigen Verhandlungen passt. Herzog René der Zweite von Lothringen, der regierte 1473-1508, war durch seine Güte und Leutseligkeit bekannt, und er wurde deshalb in der Geschichte auch genannt René le Bon; dieser hat das lothringische Doppelkreuz zu Ehren und zur Geltung gebracht. Sein Großvater, René von Anjou, hatte das Doppelkreuz auf ein Banner sticken lassen. Er zeichnete es eigenhändig unter seinen Testament und benutzte es vielfach zu Ausschmückung von Manuskripten; René II, der eigentliche Erneuerer und Stammvater der lothringer Herzogsfamilie, nahm diese Verehrung des Großvaters auf. Er schlug zahlreiche Münzen mit dem Doppelkreuz. Vor allem aber wurde das Symbol unter ihm populär, als es in der Schlacht von Nancy, aus der mit der Niederlage und dem Tode Karls des Kühnen Lothringen neu geeint und gefestigt hervorging, auf Rüstungen und Schmuckstücken als Abzeichen getragen wurde. Diejenigen Lothringer, welche zunächst auf der Seite Karls des Kühnen gefochten haben, dann aber zu dem angestammten Herzog übergingen, legten als Zeichen ihrer Gefolgschaft jetzt das lothringer Kreuz an. Mit René II und durch ihn (Abgeordneter Peirotes: Er heißt ja Renatus !) wurde das Doppelkreuz ein militärisches Abzeichen, ein Staatsemblem und das Symbol von Lothringen. Wappen und Fahnen sind die Wahrzeichen der Völker und Geschlechter. Sie sind keine leere Symbolik und sie wirken belebend, kräftigend, erhebend und ermutigend. Die Heraldik, durch die Einfügung unseres Doppelkreuzes in eine Landesflagge in den Vordergrund der Erwägung geschoben, bildet einen wesentlichen Bestandteil der Historik, allerdings einen bildlichen Bestandteil. Eine der edelsten Formen, die ein berechtigter Partikularismus annehmen kann, besteht gerade darin, dass er sich einen voraussetzungslosen Blick in die Vergangenheit wahrt und aus ihr alles in die Gegenwart herüberzuretten versucht, was erhaltenswert ist und Zeugnis ablegt von den reichen Kunstschätzen der Väter, von der Fülle aller ihrer heimatlichen und vaterländischen Lebensbestätigungen. Aus diesem Grunde und durch die anstehenden Verhandlungen ermutigt, werden wir Lothringer auch bestrebt sein, die reiche Symbolik so viele heraldischer Kleinodien aus unserem Lande zur Geltung zu bringen und zu fördern, welche auf die Betätigung heraldischer Unternehmungen hinzielen. Hierbei haben wir ganz besonders im Auge die Wappenkunde, welche das Elsass in seinem reichen Armorial d’Alsace besitzt und die wir durch einen Armorial de Lorraine noch zu erlangen haben. Von Allerhöchsten Stelle aus, meine Herren, ist uns ja in Bezug auf unsere Kommunen der Weg gezeigt worden, den wir zu gehen haben. Unzählige Städte und Gemeinden in Elsass-Lothringen besitzen Wappenabzeichen. Es ist ihnen die Möglichkeit gegeben worden, diese Wappenabzeichen zur Geltung zu bringen und sie amtlich, offiziell zu führen. Infolgedessen ergibt sich die natürliche Konsequenz, die Resultante, dass das Land Elsass-Lothringen ebenfalls in die Möglichkeit versetzt werden soll, ein Abzeichen, ein Wahrzeichen zu führen und zu haben. Von Allerhöchsten Stelle aus ist unter dem 28. Dezember 1910 folgender Erlass gegangen: „Die Gemeinden, welche zur Führung von Wappen berechtigt sind, sind ermächtigt, an Stelle des kaiserlichen Adlers nunmehr das entsprechende Gemeindewappen im Siegel zu führen.“ Unser Doppelkreuz, meine Herren, figuriert im großen Wappen der Herzögen von Lothringen und zwar an einer Hauptstelle in Gold, nämlich über dem eigentlichen Wappen bei der Wappenzier; und in der neuen Landesflagge soll es nach dem Kommissionsvorschlag auf rotem Grunde in der heraldisch rechten Ecke als Flaggenzier auch an einer Hauptstelle zur Geltung kommen. Nur muss, im Anschluss an die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Müller, darauf gehalten werden, dass die Größenverhältnisse richtig eingehalten werden, dass die Farbenstreifen so ausfallen, dass unser lothringisches Abzeichen nicht als eine Nebensache, sondern in seiner Gestaltung und Farbe vollständig zur Geltung kommt. (Beifall) Die Größenverhältnisse haben dabei eine Hauptrolle zu spielen, das Kreuz darf nicht bloß augenfällig sein, es muss so gestaltet sein, dass es gegenüber der Farbenkombination der elsässischen Wünsche eine Hauptrolle spielt und zu einem wahren Zierat des Ganzen werde. Die Rücksichtnahme auf Lothringen und auf dessen Bedeutung erfordert, dass wir diese Wünsche beinahe als primordiale Forderung zur Geltung bringen, weil wir Lothringer uns gleichberechtigt mit den Elsässern auch in der Landesflagge gekennzeichnet wissen wollen. Das Verlangen wir, und das verlangen sogar andere, von denen wir nicht gewohnt sind, sie als Kronzeugen unserer berechtigten Forderungen anzuführen. So lese ich unter anderem in der „Metzer Zeitung“ von gestern: „So gering darf aber Lothringen nicht eingeschätzt werden, dass sein Abzeichen in der neuen Fahne fast kaum sichtbar ist. Wenn schon geeignete Vorschläge von der Kommission der Regierung vorgelegt werden, dann darf man sicherlich eine bessere Berücksichtigung Lothringens in der neuen Fahne erwarten.“ (Rufe: hört ! hört ! Welche Zeitung ist das ?) Die „Metzer Zeitung“, eine Busenfreundin der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung“ und Kompagnie. (Heiterkeit) Es heißt nämlich bei der ganzen Angelegenheit, meine Herren, nach außen dokumentieren und zwar durch ein farbiges Abzeichen, dass Elsass-Lothringen, wenn auch noch innerhalb des Deutschen Reiches mit Bezug auf Verfassung und Selbstständigkeit ein unvollkommenes Glied, doch ein homogenes, gleichwertiges Ganze bildet mit einem Brudervolke, welches heißt Elsässer und Lothringer. Wir verlangen bloß, dass mit Bezug auf uns, wie auch sonst, in Sache einer Landesflagge nach der Devise „suum cuique“ verfahren werde. Und unter dieser Flagge wollen wir uns scharen, um mit vereinten Kräften immer weiter und stärker zu arbeiten behufs Erlangung der uns zustehenden Rechte und Freiheiten; denn Pflichten haben wir mehr als genug ! Sollte an der Zusammensetzung unseres Doppelkreuzes mit den elsässischen Farben etwas fehlen, dann könnte vielleicht – und ich erlaube mir bloß das zu insinuieren, um auch den lothringischen Charakter nicht minder als den elsässischen zu kennzeichnen, in der Flagge figürlich zum Ausdruck zu bringen – um das Kreuz die stachelige Distel des Stadtwappens von Nancy, der Hauptstadt des früheren Herzogtums Lothringen, geschlungen werden, mit der geschriebenen oder ungeschriebenen Devise „qui s’y frotte, s’y pique“. (Lebhafter Beifall)
Der Vorsitzende: Herr Abgeordneter Imbs hat das Wort.
Abgeordneter Imbs: Im Auftrage meiner Fraktion kann ich erklären, dass wir mit dem Kommissionsbeschluss einverstanden sind, und demgemäß auch der Fahne, wie sie hier hängt, im allgemeinen zustimmen. Wenn es auf uns angekommen wäre und wir einen Vorschlag zu machen gehabt hätten, so hätten wir vorgeschlagen, an Stelle dieser Fahne die blutrote Fahne zu setzen, die in Wahrheit alle diejenige Tugenden in sich birgt, von der Sie geredet haben. Die Farbe Rot ist die Farbe der Liebe, der Solidarität, und um die könnten sich die Menschen alle scharen. Nachdem nun aber keine Aussicht vorhanden ist, dass die rote Fahne Landesfarbe wird, und um größeres Unheil zu verhütten, werden wir für diese Fahne stimmen, und wir werden auch das so genannte lothringische Doppelkreuz auf uns nehmen. Historisch wollen wir nicht näher prüfen, was Herr Abgeordneter Weber vorgetragen hat, (Abgeordneter Weber und Dr. Pfleger: Das würde Ihnen auch schwer fallen !) sonst würden all die Herzöge, von denen er geredet hat, menschlich wie auch, wenn wir den Maßstab der Tugenden anlegen wollten, von denen er gesprochen hat, sehr schlecht abschneiden. Rot-Weiß ist schon Landesfarbe, und sie ist eingebürgert, und wenn Sie eine andere Fahne nehmen wollten, mit einem großen Streifen Gelb, wie es die Lothringer gewünscht hatten, so würde sie sich niemals eingebürgert haben, nicht mal in der zweiten oder dritten Generation. Deshalb ist es zwecklos, darüber zu diskutieren. Auf die Details möchte ich auch nicht eingehen und glaube, dass wir dem Kommissionsbeschluss einmütig unsere Sanktion geben können, womit die Fahnengeschichte aus der Welt geschafft wäre. Der Vorsitzende: Herr Abgeordneter Wolf hat das Wort.
Abgeordneter Wolf: Meine Herren ! Um die Einstimmigkeit dieses hohen Hauses voll zu machen, kann auch ich namens meiner Fraktion erklären, dass wir dem Vorschlage der Kommission zustimmen werden. Als Mitantragsteller kann ich über die Landesfarben und die Landesfahne auch meinerseits meine volle Befriedigung aussprechen. Insbesondere scheint die Lösung, die die Kommission in der zweiten Lesung gefunden hat, jener vorzuziehen, die sie in der ersten Lesung angenommen hatte; es war bekanntlich weiß-rot-gelb. Darin war zwar das lothringische Geld berücksichtigt, aber wir Elsässer hätten unsere Farben rot-weiß umstellen müssen; schon aus diesem Grunde wäre es schwer gewesen, diese Farben populär zu machen, weil die Elsässer nicht ohne weiteres ihr altes Rot-Weiß darin wiedergefunden hätten. Die Tatsache, dass unsere Vertreter, wie schon in der Kommission so auch in der Fraktion nicht einig geworben wären bezüglich des ersten Vorschlags, während wir sowohl in der Kommission wir in der Fraktion einmütig eintreten für den zweiten Vorschlag, zeigt deutlich dass dieser zweite der entschieden glücksichere ist. Da nun das hohe Haus einstimmig seinen Wunsch hinsichtlich der Landesfarben aussprechen wird, möchte ich auch die Hoffnung und die Erwartung aussprechen, dass die Regierung ihn an der entscheidenden Stelle nachdrücklich befürworten und vorab alle Mißdeutungen oder gar Verdächtigungen unseres Vorgehens durch rechtzeitige Aufklärung aus der Welt schaffen wird, damit der Wunsch, den wir heute aussprechen und der im Rahmen unserer Forderungen ein ganz bescheidener Wunsch genannt werden kann, bis zu unserem nächsten Zusammentritt Erfüllung gefunden haben möge. (Beifall)
Der Vorsitzende: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Drumm.
Abgeordneter Drumm: Meine Herren ! Ich freue mich auch, dass in dem hohen Haus über unsere zukünftigen Landesfarben Einstimmigkeit herrscht. Ich hätte auch lieber gehabt, dass die Fahne die Farben rot und weiss behalten hätte. Die Fahne hat sich bei uns eingebürgert, die Fahne hat jeder im Elsass lieb gewonnen, aber wir sind auch dafür, dass wir das lothringer Kreuz annehmen, wir Elsässer haben schließlich dasselbe Kreuz wie die Lothringer, und wir können es ganz gut verteidigen, dass wir dasselbe Kreuz in unsere Fahne aufnehmen. (Abgeordneter Martin: Je kleiner, desto besser !) Die Hauptsache ist, dass wir die Farben, die wir seit der Annexion lieb gewonnen haben, die elsass-lothringischen Farben, die rote und weiße Farbe, bis zu unserem letzten Tropfen Blut verteidigen werden. Und ich fordere Sie auf, Sie alle in diesem hohen Hause: Treten Sie einstimmig dem Antrag bei – nehmen Sie einstimmig die Fahne an -, es wird dann sogar ein Beweis dafür sein, dass wir einig sind, dass wir Elsass-Lothringer in der Frage ebenso wie in allen Fragen, die uns so am Herzen liegen, nunmehr ein Herz und eine Seele sind. (Lebhafter Beifall) Der Vorsitzende: Meine Herren ! Weitere Redner haben sich nicht zum Worte gemeldet. Ich lasse nunmehr über die Konklusion der Kommission abstimmen. Ich habe dieselbe schon vorhin zur Verlesung gebracht, so dass ich sie nicht mehr zu verlesen brauche. Ich glaube, ich kann darüber en bloc abstimmen lassen, (Zustimmung) gleich über Ziffer 1 und Ziffer 2. Diejenigen Herren, welche dafür sind, mögen sich von ihren Sitzen erheben ! (Geschieht) Ich konstatiere Einstimmigkeit. Die Konklusionen der Kommission sind einstimmig angenommen. |